Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines / Vertragsgegenstand
Die JSB AG, Badenerstrasse 565a, 8048 Zürich erbringt administrative und planerische Dienstleistungen im Bauhauptgewerbe, wie zum Beispiel Projektierung, Realisierung bzw. einzelne Teilbereiche daraus. Das Vertragsverhältnis gilt als Auftrag im Sinne von Art. 394 ff OR.
Im Uebrigen gelten die einschlägigen Bestimmungen der SIA-Normen, insbesondere jene der SIA-Norm 118 (allgemeine Bedingungen für Bauarbeiten) als Vertragsbestandteil, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
2. Pflichten der Beauftragten
Die Beauftragte verpflichtet sich zu einer sorgfältigen Erfüllung des ihr erteilten Auftrages im Interesse und nach den Weisungen des Auftraggebers. Korrespondenz, Anfragen etc. des Auftraggebers beantwortet, bzw. bearbeitet die Beauftragte innert angemessener Frist.
3. Substitutionsbefugnis
Die Beauftragte ist nach ihrem Ermessen ermächtigt, eigene Mitarbeiter oder Angestellte für die Auftragserfüllung beizuziehen. Ferner ist sie nach Vororientierung des Auftraggebers berechtigt, auch externe Dritte, wie Sachverständige, Berater oder sonstige Hilfspersonen beizuziehen, soweit sie dies für notwendig oder nützlich erachtet.
4. Kündigung
Sowohl der Auftraggeber als auch die Beauftragte sind berechtigt, das Auftragsverhältnis mit einer Kündigungsfrist von dreissig Tagen auf das Ende eines Kalendermonats zu kündigen. Die Kündigung hat schriftlich per Einschreiben, gegebenenfalls gegen Empfangsbescheinigung zu erfolgen.
5. Leistungen Dritter und Rechenschaftsablegung
Leistungen von Dritten und/oder von Behörden, welche die Beauftragte für die Auftragserfüllung beigezogen hat, werden vom Auftraggeber direkt beglichen. Der Auftraggeber kann von der Beauftragten jederzeit eine Abrechnung, bzw. Aufschluss über die Höhe des geschuldeten Auftragshonorars sowie die aufgelaufenen Barauslagen und den Stand der Auftragserledigung verlangen.
6. Aktenaufbewahrung
Die Beauftragte ist berechtigt, die das Auftragsverhältnis betreffenden Akten und weiteren Aufzeichnungen zehn Jahre nach Auftragsbeendigung zu vernichten.
7. Honorierung und Zahlungsfrist
Das Honorar der Beauftragten bemisst sich unter Vorbehalt einer anderslautenden Vereinbarung nach Zeitaufwand, nämlich CHF 180.- pro Stunde exkl. Mwst. ( Tarif gilt nicht für Stadt Zürich ) Die Beauftragte ist berechtigt, Kostenvorschüsse vom Auftraggeber zu verlangen. Zahlungen haben innert zwanzig Tagen nach Rechnungsstellung der Beauftragten zu erfolgen. Mit unbenütztem Ablauf dieser Zahlungsfrist gerät der Auftraggeber ohne weitere Mahnung in Verzug. In diesem Fall ist die Beauftragte insbesondere berechtigt, ihre Arbeit bis zur Bezahlung ihrer Rechnung einzustellen, bzw. bei Ausbleiben eines Kostenvorschusses mit der Auftragserfüllung bis zum Zahlungseingang zuzuwarten.
8. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Für die Erledigung von Streitigkeiten aus dem Auftragsverhältnis werden die ordentlichen Gerichte des Kantons Zürich als zuständig anerkannt. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz der Beauftragten, Zürich. Es ist alleine schweizerisches Recht, insbesondere die Artikel 394 ff des Schweizerischen Obligationenrechts über den Auftrag anwendbar.